Für sehr viele Medikamente gibt es günstige Nachahmer-Medikamente, die mit dem gleichen Wirkstoff in den gleichen Dosierungen hergestellt werden, sogenannte Generika. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Blogartikel.
Sofern Ihr Arzt dies nicht ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt ("Nicht substituieren") und der Apotheker keinen Grund sieht, der gegen einen Ersatz durch ein Generikum entspricht, können Sie sich für die Abgabe des Generikums entscheiden. Sie brauchen hierfür keine zusätzliche "Erlaubnis" des Arztes.
Erkrankungen, bei denen die Umstellung auf ein Generikum heikel sein kann, sind zum Beispiel Epilepsie und Immunsuppression wegen Organtransplantation. Wenn aber schon von Beginn an ein Generikum eingesetzt wird, ist dies unproblematisch. Es sollte hier stets das Generikum der gleichen Firma verwendet werden, da es auch unter verschiedenen Generika kleine Abweichungen geben kann.
Wird Ihr Medikament über die Krankenkasse abgerechnet, so beträgt Ihr Selbstbehalt nur 10%, beim Originalmedikamenten sind es 20%. Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse ein spezielles Modell abschliessen, kann es sein, dass die Krankenkasse Ihnen 50% für den Bezug des Orignals verlangt. Der Bezug eines Generikums statt des Originalmedikamtents spart also für Sie persönlich und alle Prämienzahler die Kosten.
Wir arbeiten für die Generika-Substitution mit verschiedenen Generikafirmen zusammen. Aufgrund der grossen Produktevielfalt haben wir in der Regel pro Wirkstoff das Generikum eines oder zweier Anbieter an Lager. Falls Sie das Generikum eines bestimmten Herstellers wünschen, können wir dies selbstverständlich innert eines Tages bestellen.