Aktuelle Informationen zu Lieferengpässen
Aufgrund der rekordhohen Lieferengpässe bei Medikamenten versuchen wir so gut wie möglich, die Bestände wirtschaftlich zu handhaben. Zudem haben wir zum Teil die Möglichkeit, einige Medikamente als Magistralrezeptur herzustellen, welche genau gleich wie SL-Medikamente über die Krankenkasse abgerechnet werden können.
Amoxicillin und Co-Amoxicillin Suspensionen: Wir können als Ersatz Suspensionen aus gemörserten Tabletten herstellen. Die Herstellung erfolgt wegen der kurzen Haltbarkeit jeweils für die individuelle Patientin oder den individuellen Patienten. Verordnen Sie die gewünschte Dosierung und Therapiedauer auf dem Rezept, wegen der Vorbereitungszeit von mind. einer Stunde können Sie uns die Verordnung optimalerweise schon im Voraus per Mail zustellen.
Iberogast: Wir haben eine Tinkturmischung mit gleicher Zusammensetzung hergestellt, einzig die Komponente Schöllkraut (Chelidonium majus) haben wir wegen des Verdachts auf Lebertoxizität durch Artischocke (Cynara scolymus) ersetzt. Packungen zu 50 und 100ml, es kann normal Iberogast rezeptiert werden.
Ibuprofen-Suspensionen: Wir haben selbst hergestellte Ibuprofen-Suspension 100mg/5ml in Gebinden zu 100ml. Aufgrund der sehr aufwändigen Herstellung kann es zu Verzögerungen kommen.
Glandosane Mundspray: Eine Ersatzrezeptur steht zur Verfügung. Es kann normal Glandosane verordnet werden.
Temesta 1mg Tabletten: Nach dem Engpass mit Schmelztabletten sind auch die normalen Tabletten nicht mehr lieferbar. Wir haben aus 2.5mg Tablette Kapseln zu 1mg und 0.5mg in Gebinde zu je 20 Stück hergestellt. Sie können Lorazepam 0.5mg oder 1mg verordnen.
Werden Rezepte gefaxt oder gemailt, wäre eine Kontaktangabe des Patienten (Telefon oder Mail) wünschenswert, da wir gewisse Präparate auf den nächsten Halbtag bestellen müssen oder manchmal bereitgestellte Medikamente nicht abgeholt werden.
Rezepte sind an unsere datengesicherte Mailadresse apotheke.balsthal@ifak-hin.ch zu senden. Bitte beachten Sie, dass der Fax keine dem Datenschutzrecht entsprechende Übermittlungsart ist.
Bitte senden Sie elektronische Rezepte nach Absprache mit dem Patienten direkt an die Apotheke. Mails oder Faxe an den Patienten können vervielfältigt und missbraucht werden, besonders wenn es sich um Betäubungsmittel oder Antibiotika handelt.
Wir legen grossen Wert auf korrekte Instruktion der Therapie und Nachsorge. Die sorgfältige Rezeptausstellung reduziert vermeidbare Rückfragen durch die Apotheke. Bitte achten Sie insbesondere, dass folgende Angaben korrekt sind:
Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Positionspapier der Kantonsapothekervereinigung
Wenn Sie eine engere Betreuung der Medikation wünschen, können Sie folgende Leistungen auf dem Rezept verordnen:
Sie können über die Magistralrezeptur individuelle Präparate verordnen. Häufige Beispiele betreffen:
Für die Herstellung einer Magistralrezeptur sollten 2-3 Tage Zeit eingerechnet werden, in Fällen mit speziellen Verordnungen oder Notfällen sollte die direkte Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon erfolgen.
Es kommt immer häufiger vor, dass Krankenkassen die Erstattung hochpreisiger Medikamente ablehnen. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass die proaktive Vorbereitung von Kostengutsprachen ratsam ist, wenn:
Dies beschleunigt den Medikationsprozess für den Patienten und erspart unnötige Komplikationen. Nicht zuletzt möchten wir auf Guideline-gerechte Verschreibung aufmerksam machen, damit solche Präparate erst nach vergeblichem Einsatz der Standard-Medikation verordnet werden.
Beachten Sie auch, dass für die Kostenerstattung von Präparaten die Spezialitätenliste gilt. Nach dem Gesetz müsste der Arzt bei der Verschreibung eigentlich dem Patienten mitteilen, wenn ein Präparat nicht von der Krankenkasse bezahlt wird.
In der Apotheke werden auch Substitutionsbehandlungen für Heroin-abhängige Patienten durchgeführt. Der behandelnde Arzt sollte Bezugshäufigkeit (täglich, wöchentlich) sowie Anfangsdosis festlegen. Die Abgabe muss bei Methadon in der Regel in flüssiger Form (Dosis verdünnt auf mind. 20ml) erfolgen.
Die Registrierung von Patienten und Erteilung der Bewilligung für eine Substitutionsbehandlung erfolgt über die Plattform www.substitution-online.ch. Falls noch kein Login vorhanden ist, muss ein solches beim Kantonsarzt beantragt werden.
Apotheken können auch Blutanalysen durchführen und der Krankenkasse verrechnen, sofern sie rezeptiert sind. Dies macht insbesondere bei Patienten Sinn, die in der Region Thal wohnhaft sind, jedoch für die ärztliche Kontrolle auswärts gehen müssen. Aktuell führen wir in der Jura-Apotheke folgende Analysen durch:
Falls Bedarf nach weiteren Tests besteht, kann dies angefragt werden. Für die Implementierung sollte ein Monat Zeit gerechnet werden.
Der Ursprung der Qualitätszirkel liegt in den interprofessionellen Qualitätszirkeln Arzt-Apotheker im Kanton Freiburg. Die Orientierung der Ärzteschaft durch einen Apotheker über die aktuellen Verschreibungs-Guidelines hat einen erwiesenen kostensenkenden Effekt und verbessert die Therapie im Sinne einer strukturierten und evidenzbasierten Wirkstoffwahl.
Qualitätszirkel Arzt-Apotheker funktionieren sowohl als eigenständiges Gebilde (Bedingung: Mind. fünf teilnehmende Ärzte für mind. drei Sitzungen jährlich) als auch als Teil innerhalb eines Ärztenetzwerk-QZs.
Thematisch abgedeckt werden unter anderem (nicht abschliessend).
Die Analyse der Daten erfolgt unabhängig durch die Abteilung für Wissenschaftliche Produkte beim Schweizer Apothekerverband.
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