Corona-Tests

Ab 1. Januar 2023 werden Corona-Tests nicht mehr vom Bund bezahlt. In der Apotheke durchgeführte Tests (PCR und Antigentests) müssen daher stets selbst bezahlt werden. 

Nur auf Voranmeldung möglich

Wir führen Tests nur auf Termin durch. Melden Sie sich telefonisch unter 062 391 31 73 an. Sie erhalten per Email einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt mitbringen müssen. Für die Abrechnung bringen Sie ebenfalls Ihre Krankenkassenkarte mit oder diktieren uns die Nummer am Telefon. Im Innenraum gilt wie üblich Maskenpflicht. Die Besprechung des Fragebogens und der Nasenabstrich werden in einem separaten Raum durchgeführt. Je nach Testart wird Ihnen das Resultat zeitnah nach dem Test oder durch das Labor am Folgetag mitgeteilt.

1. Antigen-Schnelltest

Der Schnelltest wird per Nasenabstrich durchgeführt und testet auf virale Oberflächen-Antigene. Damit kann eine Infektion mit Covid-19 erkannt werden. Der Test ist etwas weniger genau als ein PCR-Test, dafür ist das Ergebnis nach 30 Minuten verfügbar.

Wichtige Informationen

Für die Durchführung eines Schnelltests müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie haben seit weniger als 4 Tagen Beschwerden wie Husten, Fieber, Halsschmerzen, Geschmacksverlust oder Magen-Darm-Beschwerden ODER Sie haben keine Symptome, hatten aber vor 5 Tagen Kontakt mit einer Person, die als positiv getestet wurde (persönliche Meldung oder per Corona-App)
  • Sie gehören nicht zu einer Risikogruppe (Personen über 65 Jahre, Schwangere, Personen mit chronischer Erkrankung der Atemwege oder des Herz-Kreislaufssystems, Krebs, Diabetes Immunschwäche oder Fettleibigkeit)

Falls diese Bedingungen nicht auf Sie zutreffen, muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Diesen können wir ebenfalls in der Jura-Apotheke durchführen, das Resultat erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Je nach epidemiologischer Lage kann die Analyse im Labor jedoch länger dauern.

 

  • Der Test wird bis zum 31.12.2022 vom Bund via Krankenkassenabrechnung bezahlt, sofern Sie in der Schweiz krankenversichert sind.
  • Ihr Testresultat wird dem Bundesamt für Gesundheit für die Fallerfassung gemeldet.
  • Das Covid-Zertifikat wird Ihnen auf Wunsch ausgestellt, ein Genesenenzertifikat ist erst 10 Tage nach positivem Testergebnis gültig.

2. PCR-Test

Der PCR-Test (Polymerase Chain Reaction) weist das Virus-Erbgut nach und ist empfindlicher als der Schnelltest. Proben für PCR-Tests müssen einem Labor übergeben werden, daher erfolgt das Resultat in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Bei hohem Testaufkommen sind jedoch längere Analysenzeiten möglich.

Wichtige Informationen

  • Der PCR-Test ist grundsätzlich in jedem Fall einsetzbar, insbesondere dann, wenn ein Schnelltest nicht angezeigt isit (z.B. Risikogruppen, Symptome länger als vier Tage, etc.). Die Probeentnahme erfolgt gleich via Nasenabstrich. In Ausnahmefällen (z.B. verformte Nasenscheidewand) ist ein Spucktest möglich.
  • Genau wie beim Schnelltest wird der PCR-Test bis zum 31.12.2022 vom Bund bezahlt, wenn die Testkriterien erfüllt sind (Symptome, Aufforderung zu einem Test)
  • Für Reisezwecke muss der Test selbst bezahlt werden, hierfür werden 50 Franken in der Apotheke für Probeentnahme und Bearbeitung verrechnet, das Labor verrechnet 106 Franken für die Analyse.
  • Das Resultat des Tests wird Ihnen vom Labor per Email mitgeteilt. Wenn möglich, wird Ihnen ein Covid-Zertifikat zugestellt. ACHTUNG: Symptomatischen Personen und solchen mit Kontaktmeldung wird kein Covid-Zertifikat ausgestellt, nur eine schriftlche Bestätigung.