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Fertig mit Fake News ums Heilmittelgesetz!

Im Zusammenhang mit den Neuerungen zum Heilmittelgesetz wurden in den Medien einige krasse Fehlbehauptungen verbreitet, unter anderem zu Kostensteigerung und höherer Marge für die Apotheken. Eine Richtigstellung zu drei Falschaussagen.

Aussage 1: Durch die Umteilung einiger Medikamente von rezeptfrei zu verschreibungspflichtig entstehen Kosten von 100 Millionen Franken pro Jahr (20 Minuten)

Die Aussage über Kostenkonsequenzen stammt aus einem Vorstoss des Nationalrats Sebastian Frehner. Einige Zeitungen haben diesen Betrag für ihre Artikel abgeschrieben. Wo genau diese Kosten entstehen sollen, ist allerdings nirgendwo festgehalten. Denn die Preise bleiben an und für sich gleich. 

 

Fakt ist: Mit der erhöhten Abgabekompetenz sparen Apotheker noch mehr unnötige Arzt- oder Notfallkonsultationen ein. Dies bringt dem Gesundheitswesen bedeutsame Einsparungen. Die neue Verschreibungspflicht für einige Medikamente erhöht lediglich den administrativen Aufwand, da in der Apotheke neu erfasst werden muss, für wen diese Medikamente abgegeben wurden. Aber auch dies ändert nichts am bisherigen Preis. 

Aussage 2: Hustensirup wird teurer, weil die Abgabe doku-mentiert werden muss (Tagesanzeiger)

Es gibt keine produktebasierten Preiserhöhungen. Offen ist noch, was bei den Produkten passiert, welche auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind und neu verschreibungspflichtig werden. Hier kommt allenfalls der Apothekentarif für Dossierführung und Kontrolle der Abgabe zur Anwendung.

 

Grundsätzlich sprechen wir hier aber von Produkten, welche zwischen sechs und zehn Franken kosten. Sollte hier wirklich der Apothekentarif in Höhe von Fr. 7.55 hinzukommen, bleiben die Produkte noch immer mehr als bezahlbar. Dies ist allerdings zum heutigen Zeitpunkt noch Spekulation.  

Aussage 3: Die Medikamentenmarge wird um hunderte Millionen pro Jahr Franken erhöht (Blick)

Die Preise von kassenpflichtigen Medikamenten werden vom Bund festgelegt. Der Bundesrat plant, die Marge in einem neuen Modell zu regeln. Allerdings bringt dieses nicht mehr Ertrag, sondern es sollen damit im Gegenteil 50 Millionen Franken gespart werden.

 

Es ist in aller Deutlichkeit zu sagen, dass solche willkürlichen Ertragskürzungen für Apotheken immer bedrohlicher werden. Der medizinische Service public, der von Apotheken erbracht wird, ist damit in Gefahr.  Seit 2011 senkt der Bundesrat die Medikamentenpreise, was bis heute 240 Millionen Franken pro Jahr spart.  Indes steigen die betriebswirtschaftlichen Kosten wie Löhne, Mieten und Infrastruktur immer weiter. Weil die eigentlichen Probleme bei der Medikamentenabgabe politisch nicht angegangen werden, steigen die Kosten für das Gesundheitswesen trotzdem.

 

Die hier von den Medien verbreitete angebliche Ertragserhöhung ist somit vollkommen falsch.

Fazit

Es ist ziemlich ernüchternd, dass sich die Medien beim Thema Medikamente nur fürs Geld interessieren und faktenfrei Preiserhöhungen voraussagen. Gleichzeitig ignorieren sie dabei konsequent die erweiterte Rolle der Apotheker in der Versorgung.

 

Dass Apothekerinnen und Apotheker medizinische Leistungserbringer sind, welche mit ihrem unkomplizierten und professionellen Service massgeblich dazu beitragen, dass das Gesundheitswesen bezahlbar bleibt, scheint hingegen weniger interessant zu sein.

 

Genau darum geht es aber beim neuen Heilmittelgesetz. Apotheker erhalten eine höhere Behandlungskompetenz und dürfen im Bedarfsfall auch Medikamnte abgeben, die bis anhin nur Ärzte verschreiben durften. 

 

Die Apothekenpflichtige Liste C wurde aufgelöst, sodass mehr Medikamente in der Drogerie verkauft werden dürfen, einige Präparate wurden aber aus Sicherheitsgründen neu als verschreibungspflichtig eingestuft. Sie bleiben für die Konsumenten aber weiterhin in der Apotheke zugänglich. 

Autor:

Florian Sarkar, eidg. dipl. Apothker

 

Quelle: 

Medienmitteilung pharmaSuisse vom 29.11.2018