Sichere Entsorgung

Nach Verursacher-Prinzip nimmt die Apotheke Medikamente gratis zur Entsorgung entgegen, welche bei uns abgegeben wurden sowie Kaliumjodid-Tabletten, welche von der Armeeapotheke verschickt wurden. 

Für Altmedikamente anderer Herkunft verlangen wir einen Unkostenbeitrag von 5 Franken pro Kilogramm. Es gibt im Kanton Solothurn keine Verpflichtung für Apotheken, Altmedikamente von anderen Bezugsquellen gratis entgegen-zunehmen. Nach Verursacher-Prinzip sind auch Arztpraxen und Drogerien verpflichtet, die von ihnen abgegebenen Medikamente zur Entsorgung entgegenzunehmen. 

Was kann abgegeben werden?

  • Medikamente mit Swissmedic-Listenbezeichnung (A, B oder D)
  • Betäubungsmittel

Was kann im Haushaltkehricht entsorgt werden?

  • Kosmetika
  • Arzneimittel mit Listenbezeichnung E
  • Medizinprodukte mit europäischem CE-Signet
  • Gebrauchte Spritzen aus dem Eigengebrauch mit Nadelschutz (z.B. Heparinspritzen)
  • Gebrauchte Spritzen ohne Nadelschutz aus dem Eigengebrauch in gelber Nadelbox (Entsorgungsboxen können in der Apotheke bezogen werden). 

Was ist mit Altchemikalien?

Für Altchemikalien führt die Gemeinde Balsthal in der Regel jährlich eine Sammlung durch. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde Balsthal zu entnehmen.